Garantie-Reparatur
Wir dürfen für Private nur dann eine Reparatur durchführen, wenn für das Gerät
keine Gewährleistung bzw. Garantie mehr besteht.
Dies gilt allerdings nicht, wenn der Defekt selbst absichtlich oder unabsichtlich
verursacht wurde, z.B.: Das Gerät ist auf den Boden gefallen. *)
Das gilt auch nicht für Software-Fehler (z.B. Viren, Windows-Probleme, Internetfehler).
1. Einfache Umbauten (zusätzlicher Hauptspeicher, andere Grafikkarte, Festplatte,
anderes Betriebssystem), die korrekt erfolgen und keinen Schaden verursachen,
sind ohne Verlust des Gewährleistungsanspruches zulässig.
Man sollte dies aber (nachweisbar) in einem Fachbetrieb machen lassen....
2. Für die Gewährleistung ist immer das Geschäft, wo gekauft wurde zuständig.
Aber:
Wir haben oft Kunden, die ihre Geräte im "Lebensmittel-Laden" gekauft haben,
wo später eine Garantieleistung ABGELEHNT wurde.
Rufen Sie SOFORT den Hersteller des Gerätes an ! << Medion Kontakt >>
*) Bei Schäden die nur einen Teil des Gerätes (z.B. Display) betreffen, sollte man den Hersteller
fragen. In Kulanz bleibt die Restzeit der Gewährleistung oder Garantie meist weiter bestehen,
wenn man die Reparatur beim Hersteller machen lässt.
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