Garantie-Reparatur
Wir dürfen nur dann eine Reparatur durchführen, wenn für das Gerät keine
Gewährleistung bzw. Garantie mehr besteht.
Dies gilt allerdings nicht, wenn der Defekt selbst absichtlich oder unabsichtlich
verursacht wurde, und sich dieser Schaden auf das gesamte Gerät auswirken
kann Z.B.: Das Gerät ist auf den Boden gefallen. *)
1. Für die Gewährleistung ist immer das Geschäft, wo gekauft wurde zuständig.
2. Einfache Umbauten (zusätzlicher Hauptspeicher, andere Grafikkarte, Festplatte,
anderes Betriebssystem), die korrekt erfolgen und keinen Schaden verursachen,
sind ohne Verlust des Gewährleistungsanspruches zulässig.
Man sollte dies aber (nachweisbar) in einem Fachbetrieb machen lassen....
3. Software-Fehler (Windows, Programme) sind KEIN Garantie-/Gewährleistungsfall !
Wenn Sie z.B. Windows irrtümlich (teilweise) löschen oder ein installiertes
Programm Windows behindert / stört, dann ist das KEIN GARANTIEFALL !
*) Bei Schäden die nur einen Teil des Gerätes (z.B. Display) betreffen, sollte man den Hersteller
fragen. In Kulanz bleibt die Restzeit der Gewährleistung oder Garantie meist weiter bestehen,
wenn man die Reparatur beim Hersteller machen lässt.
Gewährleistung bzw. Garantie mehr besteht.
Dies gilt allerdings nicht, wenn der Defekt selbst absichtlich oder unabsichtlich
verursacht wurde, und sich dieser Schaden auf das gesamte Gerät auswirken
kann Z.B.: Das Gerät ist auf den Boden gefallen. *)
1. Für die Gewährleistung ist immer das Geschäft, wo gekauft wurde zuständig.
2. Einfache Umbauten (zusätzlicher Hauptspeicher, andere Grafikkarte, Festplatte,
anderes Betriebssystem), die korrekt erfolgen und keinen Schaden verursachen,
sind ohne Verlust des Gewährleistungsanspruches zulässig.
Man sollte dies aber (nachweisbar) in einem Fachbetrieb machen lassen....
3. Software-Fehler (Windows, Programme) sind KEIN Garantie-/Gewährleistungsfall !
Wenn Sie z.B. Windows irrtümlich (teilweise) löschen oder ein installiertes
Programm Windows behindert / stört, dann ist das KEIN GARANTIEFALL !
*) Bei Schäden die nur einen Teil des Gerätes (z.B. Display) betreffen, sollte man den Hersteller
fragen. In Kulanz bleibt die Restzeit der Gewährleistung oder Garantie meist weiter bestehen,
wenn man die Reparatur beim Hersteller machen lässt.
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