Garantie-Reparatur
Für eine schnellere Reparatur auf die kostenfreie Garantie-Reparatur verzichten?
Geht nicht - selbst eine schriftliche Erklärung von Ihnen dafür wäre ungültig.
Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie den Defekt selbst absichtlich oder unabsichtlich
verursacht haben. Z.B.: Das Gerät ist auf den Boden gefallen.
1. Für die Gewährleistung ist immer das Geschäft, wo gekauft wurde zuständig.
2. Einfache Umbauten (zusätzlicher Hauptspeicher, andere Grafikkarte, Festplatte,
anderes Betriebssystem), die korrekt erfolgen und keinen Schaden verursachen,
sind ohne Verlust des Gewährleistungsanspruches zulässig.
Man sollte dies aber (nachweisbar) in einem Fachbetrieb machen lassen....
3. Software-Fehler (Windows, Programme) sind KEIN Garantie-/Gewährleistungsfall !
Wenn Sie z.B. Windows irrtümlich (teilweise) löschen oder ein installiertes
Programm Windows behindert / stört, dann ist das KEIN GARANTIEFALL !
Geht nicht - selbst eine schriftliche Erklärung von Ihnen dafür wäre ungültig.
Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie den Defekt selbst absichtlich oder unabsichtlich
verursacht haben. Z.B.: Das Gerät ist auf den Boden gefallen.
1. Für die Gewährleistung ist immer das Geschäft, wo gekauft wurde zuständig.
2. Einfache Umbauten (zusätzlicher Hauptspeicher, andere Grafikkarte, Festplatte,
anderes Betriebssystem), die korrekt erfolgen und keinen Schaden verursachen,
sind ohne Verlust des Gewährleistungsanspruches zulässig.
Man sollte dies aber (nachweisbar) in einem Fachbetrieb machen lassen....
3. Software-Fehler (Windows, Programme) sind KEIN Garantie-/Gewährleistungsfall !
Wenn Sie z.B. Windows irrtümlich (teilweise) löschen oder ein installiertes
Programm Windows behindert / stört, dann ist das KEIN GARANTIEFALL !
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