Markenname "Der ComputerDoktor"
Der Markenname "Der ComputerDoktor" ist beim österr. Patentamt eingetragen und geschützt.
Bei mehreren Prozessen wurde dies durch österreichische Gerichte bestätigt und auch vom OGH wurde die
Zulässigkeit dieses Begriffes - besonders auch unter Berücksichtigung von EU-Recht - als schutzfähig bestätigt.
Domain-Bezeichnungen:
Die in Österreich .at Domains registrierende Firma nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.
in Salzburg vergibt auch Domains, die geschützte Namen/Bezeichnungen enthalten oder mit diesen verwechselbar
sind. Es werden neue Kunden trotz Kenntnis dieser Situation nicht speziell (nur allgemein innerhalb der AGB) auf
dieses Risiko hingewiesen. Es wäre im Zeitalter der EDV sehr einfach Kunden zu informieren bzw. zu warnen.
Eine GmbH. ist ein Gewerbebetrieb. Ein Ziel für das Ausüben eines Gewerbes ist das Erzielen von Gewinn. Somit
ist das Verschweigen von bekannten Problemen mit Markenrechten Dritter gegenüber potentiellen Kunden ...
(seriöses) Gewinnstreben?
Der Schutz: Jede Wortkombination, in jeder Schreibweise mit und ohne Bindestrich, jede ähnliche, mit dieser
Marke verwechselbare Variante, ist in Österreich automatisch geschützt und wir untersagen deren Verwendung.
Leider: Da es immer die gleichen Diskussionen gibt, halten wir fest: Diese Bezeichnung ist geschützt.
Dies ist im Internet über die Suchmaschinen (für Österreich selektiert), oder aber im Patentamt in Wien nach-
zulesen. Wenn wir eine nicht autorisierte Verwendung erkennen, verlangen wir die sofortige Unterlassung.
Wird unserer Aufforderung nicht entsprochen, so schalten wir Anwalt und Gericht ein.
Bei mehreren Prozessen wurde dies durch österreichische Gerichte bestätigt und auch vom OGH wurde die
Zulässigkeit dieses Begriffes - besonders auch unter Berücksichtigung von EU-Recht - als schutzfähig bestätigt.
Domain-Bezeichnungen:
Die in Österreich .at Domains registrierende Firma nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.
in Salzburg vergibt auch Domains, die geschützte Namen/Bezeichnungen enthalten oder mit diesen verwechselbar
sind. Es werden neue Kunden trotz Kenntnis dieser Situation nicht speziell (nur allgemein innerhalb der AGB) auf
dieses Risiko hingewiesen. Es wäre im Zeitalter der EDV sehr einfach Kunden zu informieren bzw. zu warnen.
Eine GmbH. ist ein Gewerbebetrieb. Ein Ziel für das Ausüben eines Gewerbes ist das Erzielen von Gewinn. Somit
ist das Verschweigen von bekannten Problemen mit Markenrechten Dritter gegenüber potentiellen Kunden ...
(seriöses) Gewinnstreben?
Der Schutz: Jede Wortkombination, in jeder Schreibweise mit und ohne Bindestrich, jede ähnliche, mit dieser
Marke verwechselbare Variante, ist in Österreich automatisch geschützt und wir untersagen deren Verwendung.
Leider: Da es immer die gleichen Diskussionen gibt, halten wir fest: Diese Bezeichnung ist geschützt.
Dies ist im Internet über die Suchmaschinen (für Österreich selektiert), oder aber im Patentamt in Wien nach-
zulesen. Wenn wir eine nicht autorisierte Verwendung erkennen, verlangen wir die sofortige Unterlassung.
Wird unserer Aufforderung nicht entsprochen, so schalten wir Anwalt und Gericht ein.
© Copyright 2006 by T-Grex Manfred Lutz & Krisztian Kishazi GnbR